| Allgemeines
Der Jugendgemeinderat Marpingen (JGR) wurde am 21. November 1993 um ersten Mal
gewählt. Aktives und passives Wahlrecht besaßen alle Einwohner der
Gemeinde Marpingen, die am Wahltag zwischen 14 und 18 Jahre alt waren. In einem
Anschreiben wurde jeder Wahlberechtigte aufgefordert sich zur Wahl zu stellen,
beziehungsweise zur Wahl zu gehen. Wahlbezirke waren die einzelnen Ortsteile. In den JGR
konnten 13 Mitglieder gewählt werden, wobei jedem der vier Ortsteile von Marpingen zwei
Sitze fest zustanden.
Die Aufgabe des Gremiums ist es die Interessen der Jugendlichen gegenüber der Gemeinde
und der Verwaltung zu vertreten. Der Jugendgemeinderat soll dazu dienen den Jugendlichen
einen Einblick in die Politik zu gewähren, ohne daß sie sich schon mit
Parteistreitigkeiten auseinander setzen müssen. Die Jugendlichen haben die Möglichkeit,
selbst ihre Meinungen und Interessen zu vertreten. Der Jugendgemeinderat dient dabei als
Sprachrohr für die Jugendlichen der Großgemeinde.
Der Jugendgemeinderat ist parteiunabhängig. Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
einem/r Vorsitzenden, einem/r StellvertreteIn, PressesprecherIn, SchriftführerIn,
OrgaleiterIn und einem/r KassenwartIn. Eine Legislaturperiode umfaßt zwei Jahre. Die
Sitzungen sind öffentlich. Der JGR verfügt über ein Anhörungs- und Mitspracherecht im
Gemeinderat. Weiterhin besitzt der JGR ein eigenes Konto und zusätzlich steht ihm ein
fester Betrag pro Jahr im Gemeindehaushalt zu.
Die zweite Wahl des JGR fand am 23.06. 1996 statt. Das Wahlalter wurde in dieser
Legislaturperiode auf 21 Jahre heraufgesetzt. Da so die erfahrenen Jugendlichen den neuen
Mitgliedern erste Schützenhilfe bieten können und nicht alle zwei Jahre bei Null
angefangen werden muß. Der zur Zeit amtierende JGR wurde am 4.7.98 im Rahmen einer
Discoveranstaltung gewählt.
Aktionen
- Teilnahme am Rosenmontagsumzug in Marpingen
- Benefizdisco, der Erlös ging an ein Mädchen, welches an Cerebral Parese erkrankt
war
- Spende an die Jugendfeuerwehr
- Seminar zum Thema Haushaltsplan einer Gemeinde
- ein einwöchiges Seminar im Europazentrum Otzenhausen, an dem auch Mitglieder der
Gesamtschule Marpingen teilgenommen haben. Thema des Seminars, war die Einführung in
die Kommunalpolitik. Gastredner waren Werner Laub (Bürgermeister der Gemeinde
Marpingen) und Raimund Dahmen (Institut für Rhetorik, EAO). Besucht wurde das
Parlament in Metz, der Saarbrücker Landtag und die Saarbrücker Zeitung.
- Erstellung einer eigenen Radiosendung, in Zusammenarbeit mit dem Offenen Kanal
- Besuch bei Radio Salü
- Spende eines Basketballkorbs für den Marpinger Schulhof
- Einrichtung eines Discobusses
- Umfrage in der Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Zukunftsinitiative Marpingen
- Einrichtung eines Jugendbüros
- JUZ-Besichtigungstour
- Jugendraum
Das größte Projekt des JGR ist zweifelsohne der Marpinger Jugendraum. Hierfür wurden
vom JGR geeignete Räumlichkeiten gesucht. Auf Antrag des JGR, stellte die Gemeinde
Marpingen über 100.000 Mark für die Herrichtung der Räume zur Verfügung. Die
Eröffnung findet am 22. Mai .99 statt. Der JGR kümmert sich weiterhin um die
Einrichtung
und Organisation des Jugendzentrums. Träger ist die Gemeinde Marpingen. Unterstützt
wird
der JGR vom Nonnweiler Verein "Was geht e.V."
Umfrageergebnisse
1995 führte der Jugendgemeinderat zusammen mit der Zukunftsinitiative
Marpingen eine Umfrage durch. Hier die Ergebnisse:
-Haben Sie schon einmal etwas vom JGR gehört?
Ja: 349
Nein: 78
- Wie wichtig finden Sie die Existenz des JGR?
Sehr wichtig: 123
wichtig: 182
unwichtig 33
- Was fällt Ihnen spontan zum JGR ein?
Personenbezug
Disco
Mitsprache
Jugendinitiative
Jugendraum
Satzung des Jugendgemeinderates
Marpingen
Aufgrund der §§ 12 Abs. 1 und 49 a Abs. 2 des
Kommunalenselbstverwaltungsgesetztes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.06.1997 (Ambstsbl. S.682), zuletzt geändert am 14.10.1998 (Amtsbl. S. 1030) und der
Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung der Gemeinden und Gemeindeverbände
(Bekannt-machungsverordnung- BekVO- vom 15.10.1981, Amtsbl. S. 828), hat der Gemeinderat
der Gemeinde Marpingen in seiner Sitzung am 10.02.99 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Ziele des Jugendgemeinderates
1) Der Jugendgemeinderat (JGR) hat die Aufgabe, die Interessen der Marpinger
Jugendlichen gegenüber dem Gemeinderat zu vertreten , bzw. den Gemeinderat, seine
Ausschüsse und die Gemeindeverwaltung in Jugendfragen zu beraten.
2) Der JGR ist parteiunabhängig und vertritt somit keine politische Richtung.
§ 2 Zusammensetzung, Organe
1) Der JGR setzt sich aus 13 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern zusammen. Dabei
stehen jedem Gemeindebezirk mindestens zwei Mitglieder zu.
2) Der JGR wählt aus seiner Mitte einen Vorstand bestehend aus:
- einem/einer Vorsitzenden
- einem/einer StellvertreterIn
- einem/einer SchriftführerIn
- einem/einer KassenwartIn
- einem/einer PressesprecherIn
- einem/einer OrganisationsleiterIn
3) Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich
§ 3 Amtszeit
1) Die Amtszeit der Mitglieder des JGR beträgt zwei Jahre, auch wenn während der
Amtszeit die Altersgrenze nach § 4 Abs. 2 überschritten wird.
2) Fehlt ein Mitglied dreimal ohne Entschuldigung, wird ihm nahegelegt sein Amt
niederzulegen, so daß das Nächste auf der Liste nachrücken kann.
§ 4 Wahlgrundsätze
1) Die Mitglieder werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und
geheimer Wahl gewählt.
2)Wahlberechtigt und wählbar sind ungeachtet ihrer Nationalität alle Jugendlichen,
die am Wahltag mindestens 14 und höchstens 21 Jahre alt sind und in der Gemeinde
Marpingen wohnen.
3) Der JGR bestimmt im Einvernehmen mit der Gemeindeverwaltung den Wahltag für die
Wahl, sowie die Räumlichkeiten. Briefwahl ist immer möglich.
4) Wahlbezirke sind die einzelnen Gemeindebezirke.
§ 5 Wahlvorschläge, Ablauf der Wahl
1) Die Wahlberechtigten werden bis spätestens sechs Wochen vor dem Wahltermin im
Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Marpingen über die Wahl unterrichtet und zur
Kandidatur aufgefordert.
Alle bis zum vorletzten Redaktionsschlusstermin des Amtlichen Bekanntmachungsblattes
der Gemeinde Marpingen vor dem Wahltag (vorletzter Mittwoch vor der Wahl,
12.00 h) eingehenden Kandidaturen werden in dieser Erscheinungswoche abgedruckt. Dieser
Redaktionsschlusstermin ist gleichzeitig Meldeschluß für die KandidatenInnen.
Die Jugendlichen werden vor der Wahl vom JGR angeschrieben und informiert.
2) Die KandidatenInnnen müssen sich selbst um das Amt bewerben.
3) Die Schulen und Vorstände der Vereine werden gebeten, in ihren Jugendabteilungen
über die Wahlen zu informieren.
4) Die BerwerberInnen werden in alphabetischer Reihenfolge mit Name und Anschrift auf
den Stimmzetteln aufgeführt.
5) Jede/r Wahlberechtigte darf mindesten sieben und höchstens 13 KandidatenInnen
wählen.
6) Auf dem Stimmzettel sind auffällig und in allgemein verständlicher Sprache
abzudrucken:
-Die Mindest- und Höchstzahl der abzugebenden Stimmen.
- Die Umstände, durch welche ein Stimmzettel ungültig wird.
7) Nach Beendigung der Wahlhandlung sind die Stimmzettel spätestens am Tag nach der
Wahl öffentlich auszuzählen.
8) Bei der Besetzung der Sitze im Jugendgemeinderat stehen jedem Gemeinde/Wahlbezirk
vorab zwei Sitze zu, die von den Wahlbezirksbewerbern mit den jeweils höchsten
Stimmenanteilen besetzt werden. Danach werden die restlichen fünf Sitze nach den
Stimmergebnissen der Wahl unabhängig von den Wohnsitzbezirken der BewerberInnen besetzt.
Bei der Besetzung des letzten Sitzes entscheidet bei Stimmengleichheit das Los. Kommen aus
einem Wahlbezirk weniger als zwei Kandidaturen, werden die freibleibenden Sitze ebenfalls
über die Anzahl der erhaltenen Stimmen unter den restlichen BewerberInnen verteilt.
9) Scheidet ein Mitglied aus dem JGR aus, rückt die/der BewerberIn mit der
nächstniedrigeren Stimmenzahl nach.
10) Die Wahlergebnisse werden im Rathaus und im Amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde
Marpingen veröffentlicht.
11) Die Wahlhelfer werden in Zusammenarbeit zwischen JGR, Gemeinderat und
Gemeindeverwaltung bestellt.
12) Die Wahlvorstände setzen sich aus mindestens drei Personen zusammen. Sie sollten
Ortsrats- oder Gemeinderatsmitglieder oder Personen, welche sich in besonderem Maße in
der Jugendarbeit engagieren, sein.
§ 6 Ungültige Stimmen
1) Ungültig sind Stimmzettel, die:
1. ganz durchgerissen oder durchgestrichen sind
2. keine, zuwenig oder zuviel abgegebene Stimmen enthalten
3. einen schriftlichen Zusatz enthalten
§ 7 Wahlanfechtung
1) Die Wahl kann binnen zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung von jedem
Wahlberechtigten angefochten werden. Das Schreiben muß die Gründe für die Anfechtung
der Wahl und den Verstoß gegen die Satzung erkennen lassen.
2) Über die Anfechtung entscheidet der Gemeinderat, in Anwesenheit des JGR.
§ 8 Jugendversammlung
Die Jugendversammlung, ist die Versammlung aller Jugendlichen und Erwachsenen der
Gemeinde Marpingen, im Alter von 14 bis einschließlich 21 Jahren und sollte vom JGR
einberufen werden. Der JGR hat die Möglichkeit, zu bestimmten Fragestellungen eine
Jugendversammlung einzuberufen, die ihrerseits hierzu eine Empfehlung aussprechen kann.
§ 9 Kompetenzen und Rechte
1) Der/Die Vorsitzende des JGR hat in allen jugendrelevanten Fragen ein Rede- und
Vorschlagsrecht im Gemeinderat und dessen Ausschüssen.
§ 10 Finanzierung
1) Der JGR erhält seitens der Gemeinde Zuwendungen zur Finanzierung seiner
Vorhaben, soweit im Haushaltsplan des jeweiligen Haushaltsjahres entsprechende Mittel
vorgesehen sind und eine Eigenfinanzierung nicht möglich ist.
2) Der JGR hat ein Konto, daß er selbst verwaltet.
Es wird auf die Bestimmungen des §12 Abs. 5 KSVG hingewiesen. Danach gelten Satzungen
nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig,
auch wenn sie unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach diesem Gesetz
zustande gekommen sind. |